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Personal/Hintergrund  

Informationen zum Strukturwechsel

aus dem Newsletter des BTTV

Am 9. Juli 2017 fand in Amberg der außerordentliche Verbandstag des BTTV statt. Über die Tagung wurde in entsprechenden Newsmeldungen bereits berichtet. Der a.o. VT hat mit der nötigen 2/3-Mehrheit eine Strukturreform beschlossen, die zusammen mit dem Inkrafttreten der neu gefassten Satzung am 1. Mai 2018 wirksam wird.

Was sind die Kernpunkte der beschlossenen Strukturreform?

·         Im BTTV wird es keine zwei Untergliederungsebenen mehr geben. 16 neue,     annähernd gleich große Bezirke lösen die bisherigen 7 Bezirke und 63 Kreise   ab.

·         Die Bezirksvorstände (denen der Bezirksfachwart Öffentlichkeitsarbeit nicht   mehr angehört) vertreten als Delegierte des Bezirks die jeweilige Gliederung   bei Verbandstagen und Sitzungen des Verbandshauptausschusses.

·         Die Wahlfunktion der Frauenvertreterin auf Verbandsebene und in der     Satzung genannte namentliche Funktion der Mädelwartin wurden gestrichen.

·         Die Ehrenvorsitzenden und Ehrenmitglieder der bisherigen Bezirke werden   (weiterhin als ordentliche Mitglieder der Bezirkstage) den neu strukturierten   Bezirken gemäß ihrer Vereinszugehörigkeit bzw. ihrem Wohnort zugeordnet.

·         Die Ehrenvorsitzenden und Ehrenmitglieder der bisherigen Kreise werden (als außerordentliche Mitglieder der Bezirkstage) den neu strukturierten Bezirken gemäß ihrer Vereinszugehörigkeit bzw. ihrem Wohnort zugeordnet.

·         Die Legislaturperiode beginnt im Jahr 2018 mit konstituierenden Sitzungen der 16 neuen Bezirkstage inkl. Neuwahlen und einem ordentlichen Verbandstag am 21./22. Juli 2018 in Reichertshofen (Hallertau).

·         Die gewählten und berufenen Fachwarte auf Kreis- und Bezirksebene (gemäß alter Satzung) sind lediglich bis zum 30.4.2018 im Amt (ausgenommen die mit dem Spielbetrieb befassten Fachwarte s.u.).

Was bedeuten die Beschlüsse für die Spielzeit 2017/2018?

·         Der Spielbetrieb der Spielzeit 2017/2018 läuft wie vorher geplant ab, d.h. die Mannschaften spielen in den bekannten Ligen ihre Mannschaftskämpfe und alle weiteren Veranstaltungen u.a. im Einzelsport finden wie geplant und lt. Rahmenterminplan statt.

·         Sämtliche mit dem Spielbetrieb befassten Fachwarte behalten auch nach Inkrafttreten der neuen Satzung ihre Funktion inne, damit der Spielbetrieb bis zum Ende der Spielzeit 2017/2018 ordnungsgemäß abgewickelt werden kann.

Was bedeuten die Beschlüsse für die Spielzeit 2018/2019?

·         Für die nachfolgende Spielzeit 2018/2019 wird es für den Mannschaftssport andere Ligenbezeichnungen geben. Höchste Spielklasse wird die Verbandsoberliga, danach folgen Verbands- und Landesligen auf Verbandsebene. Die neuen Bezirke spielen in Bezirksoberliga und Bezirksliga sowie in Bezirksklassen (A-D).

·         Weil ein "pyramidales" System beibehalten bzw. gestärkt wurde, ändert sich bzgl. der Aufstiegsmöglichkeiten wenig. Die oberste Verbandsspielklasse ist in Nord/Süd geteilt, danach folgen 4 Verbandsligen und 8 Landesligen (die annähernd den "alten" 1. Bezirksligen entsprechen). Die Bezirksoberliga entspricht im Ligenranking der "alten" 2. Bezirksliga usw.

·         Die meisten Vereine werden gegen ihre "bisherigen" Gegner in ähnlicher Zusammensetzung der Ligen spielen. Nur bei Bezirkswechseln von Vereinen kann es zu Verschiebungen kommen.

·         Erste Überlegungen über die Ligenzusammenstellung können bereits vorgenommen werden; eine erste, annähernd umzusetzende Regelung für den Mannschaftsspielbetrieb ist sicherlich nach der Zuordnung der Vereine zu den neuen Bezirken durch den Verbandsausschuss im November sinnvoll/nötig.

·         Sollte das pyramidale System durch die Strukturänderung nicht reibungslos übernommen werden können, wird der Verbandsausschuss spätestens im März 2018 darüber entscheiden, inwieweit Ausnahmen von der WO (Auf- und Abstiegsregelungen) verabschiedet werden, um annähernd die Sollstärke in jeder Spielklasse zu gewährleisten. Dabei kann es neben "horizontalen Verschiebungen" (Wechsel auf derselben Ligenebene in einen anderen Bezirk) auch zu "vertikalen Anpassungen" (Auffüllen in höhere Ligen oder Rückstufung in niedrigere) kommen.

Wie sieht der weitere Zeitplan aus?

·         Eingesetzte Arbeitsgruppen nehmen umgehend ihre Tätigkeit auf, um offene Fragen zum Individualspielbetrieb, zu Mannschafts- und Pokalmeisterschaften und zu mini-Meisterschaften zu klären.

·         Der Verbandsausschuss wird im November 2017 erstmals weiterführende Beschlüsse zu den Ordnungen treffen. Er wird auch die erste, nahezu verbindliche Zuordnung der Vereine zu den neuen Bezirken treffen (siehe weiterer Inhalt dieses Newsletters). Der Vorschlag hierzu wird ebenso wie alle später getroffenen Festlegungen veröffentlicht werden.

·         Der Verbandsausschuss wird im März 2018 abschließend alle (noch ausstehenden) Bestimmungen und die letzten offenen Vereinszuordnungen festlegen, damit der Spielbetrieb 2018/2019 vorbereitet werden kann.

·         Im April 2018 erscheint eine amtliche Mitteilung, in der sämtliche Bestimmungen - so auch die Satzung - im Wortlaut veröffentlicht werden. Gleichzeitig wird das aktualisierte Handbuch verschickt werden.

·         Die neue Satzung tritt am 1.5.2018 in Kraft. Anschließend wird zu den konstituierenden (neuen) Bezirkstagen eingeladen, die im Juni 2018 stattfinden.

·         Am 21./22. Juli 2018 findet der ordentliche Verbandstag des BTTV statt.

Zwischenzeitlich werden wir immer wieder über den Fortgang der Umsetzung der Strukturreform berichten.

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